Austauschprogramm

Das Austauschprogramm für 2021 wurde wegen der Corona-Pandemie eingestellt. Bewerbungen für das Jahr 2022 sind jederzeit möglich!

In diesem Bereich informieren wir sie über unsere Austauschprogramme mit den Ländern Bulgarien, Polen, Luxemburg, Rumänien und Ungarn.

Die Unterstützung der IPA Deutsche Sektion e.V. bei Polizeiaustauschen richtet sich nach § 6 der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes (GODS).

Zielgruppe:
Mitglieder der Deutschen Sektion für Polizeiaustausche im Ausland

Voraussetzungen
o Aktiver Polizeidienst
o Gute Englischkenntnisse
o Schriftlicher Antrag an den Geschäftsführenden Bundesvorstand (GBV) unter Beteiligung der Verbindungsstelle und Landesgruppe
o Erstellen eines Erfahrungsberichtes über Arbeitsmethoden der besuchten Polizei sowie dienstliche und soziale Problemstellungen
o Einverständniserklärung zur Veröffentlichung des Berichtes in den Medien der IPA
o Studienobjekte sollen Organisation, Gliederung, Ausbildung, Verhältnis Bürger – Polizei, Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Behörden usw. sein.

Grundsätze
o Zurzeit finden Austausche mit den Ländern Bulgarien, Polen, Luxemburg, Rumänien und Ungarn statt
o Der Austausch dauert grundsätzlich je zwei Wochen
o Die Organisation des Austauschprogrammes sowie die private Unterbringung des Gastes werden von dem Auszutauschenden selbst gewährleistet
o Das Programm muss mindestens einen 70%igen dienstlichen Anteil beinhalten
o Die Teilnahme erfüllt in der Regel die Voraussetzung zur Gewährung eines Stipendiums der IPA Deutsche Sektion e.V.
o Vorlage eines Erfahrungsberichtes.

Hinweise
Alle beamtenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere
o Gewährung von Dienstfrei
o Gewährung von Dienstunfallschutz
o Genehmigung des Tragens der Uniform werden vom Auszutauschenden selbst geregelt.

Weitere Informationen erhalten sie bei Vizepräsident Philipp Kurz unter E-Mail: philipp.kurz@ipa-deutschland.de