
Liebe IPA-Freundinnen und -Freunde,
wir haben in unserer Mitgliederverwaltung „NDV 2.0“ Anfang des Jahres 2024 für alle Mitgliedern mit einer gültigen E-Mail-Erreichbarkeit die Sicht auf ihre eigenen Daten freigegeben.
Dieses Angebot nutzen bisher über 9.700 Mitglieder bundesweit! Die Freigabe ist nicht nur als ein Akt der datenschutzrechtlichen Sicherstellung zur Einsehbarkeit der über sich selbst gespeicherten Daten zu werten – wir wollen auch die Qualität der Daten verbessern. Dies gelingt aber nur, wenn jedes Mitglied die persönlichen, gespeicherten Daten kennt.
Viele Mitglieder haben uns bereits Anfang des Jahres mitgeteilt, dass der Schritt zur reinen Sicht auf die eigenen Daten ohne Bearbeitungsmöglichkeiten nur halbherzig ist.
Zugegeben, es mag im ersten Anschein so aussehen. Wir müssen aber immer abwägen, wann eine Bearbeitung durch das Mitglied selbst effektiv ist oder wann die Datenintegrität eher gefährdet sein könnte. Wir haben die Prioritäten auf Datenschutz, IT-Sicherheit und Integrität gesetzt. Hierzu gehören auch ein strikt abgestuftes Rollen und -Rechtekonzept zur Pflege der Daten auf den richtigen Gliederungsebenen (Verbindungsstelle, Landesgruppe, Sektion).
Folgerichtig öffnen wir jetzt schrittweise auch die Bearbeitungsmöglichkeiten der eigenen Daten durch das Mitglied selbst. Hier sind insbesondere die persönlichen Daten und die private Erreichbarkeit von Relevanz.
Die dienstlichen Daten und auch die Bankdaten bleiben vorerst von der eigenen Bearbeitung ausgeschlossen. Hierfür müssen noch Vorkehrungen und Regelungen getroffen werden, damit bestimmte Systematiken, die durch die Verbindungsstellen bei der dienstlichen Erreichbarkeit erstellt und gepflegt werden (Dienststellenbezeichnungen, Abkürzungen), nicht gefährdet werden. Ähnliches gilt für die Bankverbindungen. Eine Pflege dieser Daten erfüllt nur ihren Zweck, wenn die betreuende Verbindungsstelle auch die Mitgliedsbeiträge unter Nutzung der NDV 2.0 für den Bankeinzug aufbereitet und an die Bank übergeben kann. Hierzu sind wir im Gespräch mit den Landesgruppen und Verbindungsstellen.
Also wagen wir den nächsten Schritt!
Die Bearbeitungsmöglichkeit für diese ausgewählten, eigenen Daten, besteht ab dem 20. Juni 2024. Hierzu ist am gleichen Tag eine Veröffentlichung des Vorhabens auf der Webseite der IPA Deutschland www.ipa-deutschland.de geplant. Die damit auch für alle Mitglieder zur Verfügung stehenden Nutzungshinweise sind dieser Mail als Anlage beigefügt.
Zusätzlich werden wir alle Mitglieder, die eine E-Mail-Adresse in der NDV 2.0 bekanntgegeben haben per E-Mail-Manager benachrichtigen.
Wenn Mitglieder ihre eigenen Daten ändern, erhalten sowohl die jeweiligen Verbindungsstellen- als auch Landesgruppendatenpfleger hierzu Kenntnis per automatisierter E-Mail. Was konkret geändert wurde ist sowohl im Mitgliederdatensatz selbst zum Teil als auch im change-log erkennbar.