International Police Association – Deutschland

Regelungen für Seminarzuschüsse im IBZ Gimborn

Regelung der IPA-Landesgruppe NRW zu Seminarzuschüssen ab
2026

Liebe IPA-Freundinnen, Liebe IPA-Freunde,

der Landesvorstand der IPA NRW hat sich in seiner Sitzung am 02.12.2025 in Krefeld mit der Thematik „finanzielle Zuschüsse für IPA-Mitglieder/innen bei Teilnahme an Seminaren im IBZ Schloss Gimborn oder an internationalen Seminaren“ beschäftigt.
Neben dem Bildungsscheck der IPA Deutschland (Gutschein über 12 Euro je Seminartag für maximal fünf Seminartage – siehe beigefügte Anlage) und einzelnen Verbindungs-stellen, die ihre Mitglieder finanziell sponsern, wird auch die Landesgruppe einen kleinen Teil der Seminarkosten auf Antrag übernehmen.
Hierzu hat die Landesgruppe eine schriftliche Regelung (als Anlage beigefügt) entworfen, die die Voraussetzungen und die möglichen Zuschüsse für jeden Teilnehmer definieren. Ich bitte um Beachtung!
Weiterhin bitten wir darum, diese Regelungen bei den Mitgliedern/innen bekannt zu machen und für Teilnahmen an Seminaren im IBZ zu werben. Gleichzeitig möchten wir mit dieser Regelung auch das IBZ Schloss Gimborn als Tagungsstätte der IPA Deutschland unterstützen.

Seminaresuche unter https://app.seminarmanagercloud.de/ibz-schloss-gimborn-ev/buchungsportal/suche/seminare?suchbegriff=&beginn=&ende=&ueberspringe=0

Seminarzuschuss durch die Verbindungsstelle Wuppertal

Neben der Regelung der IPA Deutschland und der IPA LG NRW können Mitglieder der IPA Verbindungsstelle Wuppertal e.V. ihre Abschlussrechnung an den Vorstand einreichen, um von der Restsumme des reduzierten Seminarbeitrages einen Zuschuss in Höhe von max. 15% zu erhalten.

Voraussetzungen: Zur Inanspruchnahme des Zuschusses ist ein formloser Antrag auf Bezuschussung an www.ipa-wuppertal.de zu senden, dabei sollte die erfolgreiche Anmeldung beim IBZ nachgewiesen werden.
Durch den Vorstand erfolgt die Entscheidung, ob eine Bezuschussung möglich ist. Hierzu wird eine Excel-Tabelle geführt. Das Mitglied wird hierüber informiert.
Der Zuschuss wird erst nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung des IBZ durch den Schatzmeister an das Mitglied angewiesen, sofern noch ausreichend Finanzmitteln verfügbar sind.