Die IPA-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen e.V. veranstaltet im Jahr 2023 die Hallenfußball-Landesgruppenmeisterschaften NRW. Der ermittelte Landesmeister qualifiziert sich gleichzeitig für die Deutsche Meisterschaft der International Police Association, die in der ersten Jahreshälfte 2024 stattfindet. Im Falle eines Verzichts auf die Teilnahme vertritt der Zweitplatzierte die IPA NRW. Erfahrungsgemäß sind Teilnahmen des amtierenden Deutschen IPA-Meisters an internationalen IPA-Turnieren möglich.
Austragungsort der IPA-LM 2023:
LAFP NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm-Bork
Datum/Zeitrahmen (abhängig von der Anzahl der Meldungen):
Samstag, 18.11.2023, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anreise am Freitag (17.11.2023) und Abreise am Sonntag (19.11.2023) möglich. Die Unterbringung und Verpflegung erfolgt im LAFP NRW in Selm-Bork.
Spielberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Verbindungsstellen der IPA-Landesgruppe NRW e.V. Zulässig sind auch Spielgemeinschaften aus maximal drei Verbindungsstellen. Das Hinzuziehen von weiteren Spielern aus anderen Verbindungsstellen oder Landesgruppen ist unzulässig.
Die Teilnahme von Frauen ist ausdrücklich zugelassen (gemischte Teams). Ebenso sind Meldungen von reinen Frauenteams möglich. Je nach Anzahl der gemeldeten Frauenteams entscheiden wir über einen gesonderten, parallel laufenden Wettbewerb oder (bei max. 2 Meldungen über etwaige Einlagespiele.
Spielberechtigt sind nur IPA-Mitglieder. Die Spielberechtigung ist durch den gültigen IPA-Ausweis der Deutschen Sektion in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Die Meldung der Spieler erfolgt am Anreisetag bzw. bei späterer Anreise unmittelbar vor Turnierbeginn.
Wettbewerbsform:
Abhängig von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften wird die die Meisterschaft grundsätzlich in Turnierform ausgetragen. Der Turniermodus wird am möglichen Anreisetag (Freitag) unmittelbar vor einer etwaigen Auslosung bekanntgegeben.
Spiel- und Turniermodus:
Der Spiel- bzw. Turniermodus richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, die Regeln werden an die Regularien des DFB für Hallenturniere angepasst. Für das Turnier besteht eine Mannschaft aus max. neun Spielern (einschl. Torhüter und Reservespielern) und einem (spielberechtigten) Betreuer.
Schiedsrichter:
Wenn durch die IPA-Verbindungsstellen allgemein Schiedsrichter vorhanden und bereit sind, beim Turnier als solche mitzuwirken, wären wir für eine entsprechende Rückmeldung dankbar.
Kosten:
Die IPA-Landesgruppe übernimmt die Kosten des Turniers, insbesondere Hallenkosten, etwaige Spesen für Schiedsrichter, Pokale. Sie übernimmt die Übernachtungs- und Verpflegungskosten aus Anlass des Turnieres für 2 Nächte und für maximal 9 Spieler und einem Betreuer (insgesamt max. 10 Personen). Für diese werden maximal 20 Übernachtungen sowie die Verpflegung am Anreiseabend, Frühstück und Abendessen am Tage des Turniers und das Frühstück am Abreisetag gezahlt.
Mitreisende Begleitungen, weitere Betreuer etc. sind auf eigene Kosten unterzubringen und zu verpflegen.
Fahrtkosten sind durch die Teilnehmer bzw. durch die teilnehmenden Verbindungsstellen zu tragen. Es besteht kein Anspruch auf Reisekostenvergütung.
Versicherung/Haftung:
Bei Anreise zum Turnier mit PKW versichert die IPA insgesamt pro Mannschaft bis zu drei Privat-PKW, wenn die amtlichen Kennzeichen der Kraftfahrzeuge sowie die Halter rechtzeitig vor Fahrantritt der IPA-Landesgruppe mitgeteilt werden. Die Gewährung eines nachträglichen Versicherungsschutzes ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme an dem Turnier erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Für anfallende Rettungs-, Arzt- und Heilbehandlungskosten wird kein Ersatz geleistet. Der Teilnehmer ist über seine eigene Krankenversicherung (ggf. auch Heilfürsorge) versichert. Besteht eine solche Versicherung nicht, wird dem Teilnehmer dringend der Abschluss einer solchen Versicherung empfohlen. Die Teilnehmer sind gegen Unfallfolgen durch die Unfallversicherung der IPA Deutsche Sektion e.V. versichert. Das gilt auch für Helfer des Ausrichters, sofern sie vor dem Turnier schriftlich der IPA-Landesgruppe gemeldet werden.
Teilnahmemeldungen
sind bis zum 30.09.2023 schriftlich oder per Mail an die Geschäftsstelle der IPA-Landesgruppe NRW möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Euer IPA-Landesgruppenvorstand