Anfang Juni kam es in Bayern und Baden-Württemberg zu einer Hochwasserkatastrophe, bei der an manchen Orten innerhalb von wenigen Minuten kriegsähnliche Verwüstungen entstanden. Einem jungen Kollegen aus Baden-Württemberg, dessen Haus nach den Flutschäden wohl erst wieder im Frühling des kommenden Jahres bewohnbar sein wird und der bis dahin mit seiner Frau und zwei sehr kleinen Kindern in einer äußerst behelfsmäßigen Unterkunft wohnen muss, konnte mit einer Zuwendung aus dem Sozialfonds zumindest ein kleines Stück Erleichterung bei der Bewältigung der Flutfolgen verschafft werden.
Ein ebenfalls sehr junges Mitglied der Landesgruppe Bayern musste sich in Folge einer schweren Erkrankung einer komplizierten Operation unterziehen. Die anschließend erforderlichen Reha-Maßnahmen zogen sich über Monate hin, weshalb zu den physischen Belastungen auch noch die Sorge kam, wie aus der durch die nach einem mehr als sechswöchigem Krankenstand bei Tarifbeschäftigten eintretenden Lohnfortzahlung heraus die privat zu leistenden Zuzahlungen bewerkstelligt werden sollten. Der Sozialfonds konnte auch hier mit einer Zuwendung die Belastung etwas erleichtern.
Leider konnte der Begünstigte beim Übergabetermin aufgrund eines akuten Infektes nicht anwesend sein. Die Zuwendungsurkunde wurde daher stellvertretend vom Leiter der Verbindungsstelle entgegengenommen.