IPA Deutschland

Druck oder Digital? – Deine Entscheidung zum „IPA magazin“ zählt!

Liebe IPA-Freundinnen, liebe IPA-Freunde,

in der Ausgabe 2025 #2 (Seite 14 und 15) berichten wir über die Vorstellungen zur zukunftsfähigen Gestaltung unseres „IPA magazin“. Dies betrifft in einem der ersten Schritte die verstärkte Nutzung der digitalen Ausgabe und die Einschränkung des Drucks und des damit verbundenen postalischen Versands unserer Vereinszeitschrift in Papierform.

Deine Entscheidung!

Wir haben dazu – von einigen als „harten Schnitt“ bezeichnet – allen Mitgliedern das Angebot gemacht:

Du kannst und darfst Dein „IPA magazin“ gern als Druckausgabe an Deine angegebene Adresse beziehen – doch Du musst dafür aktiv werden!

Wir nehmen Dir nichts weg!

Wir werden diese, Deine Entscheidung für die Druckausgabe respektieren und den postalischen Versand sicherstellen.

Die Zeit drängt!

Neben der Einforderung Deiner Entscheidung müssen wir einen Termin für Dein Votum vorgeben. Dies ist sowohl bedingt durch die laufenden Vorbereitungsarbeiten zur Gestaltung der Ausgabe 2025 #03 als auch wichtig für die laufende Ausschreibung zur vertraglichen Bindung einer neuen Druckerei.

Aus diesem Grund – der Termin zur Rückmeldung steht: 6. Juli 2025

Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch die Verwendung des Online-Formulars zur Mitteilung Deiner Entscheidung nutzbar.

Ich entscheide mich für die Druckausgabe!

Wenn dies so ist, bitte für die Verwendung des Online-Formulars den Link.

Das Online-Formular basiert auf der technischen Lösung „Forms“ von Microsoft. Grundsätzlich lässt es die Speicherung Deiner eingegebenen Daten für Deine eigene Nutzung zu. Dies allerdings nur, wenn Du ein Microsoft – Konto hast und Dich bei diesem anmeldest. Keine perfekte Lösung, deshalb wird es bei zukünftigen Bedarfen ein anderes Verfahren geben – wir arbeiten daran!

Wenn Du keine technischen Möglichkeiten hast oder diese nutzen möchtest, steht Dir als Alternative das im Magazin abgedruckte Papierformular für Deine Willensbekundung zu Verfügung. Dieses bitte ausgeschnitten und ausgefüllt in einen Umschlag DL stecken, ausreichend frankieren (95 Cent) und an unsere Bundesgeschäftsstelle senden. Achtung auch hierfür steht die Frist 6. Juli 2025!

Eine Bitte in eigener Sache: Bisher haben uns bereits eine Reihe von Formularen erreicht. Es ist für eine Erfassung und Übernahme Deiner angegebenen Daten in unsere Mitgliederverwaltung NDV 2.0 hilfreich, wenn in den vorgegebenen Feldern auch nur die Daten stehen, die dort hingehören. Ebenso erspart es Zeit und Nerven, wenn die Papierformulare gut leserlich ausgefüllt werden.

Ich will zukünftig nur die Online – Ausgabe des „IPA magazin“!

Sehr gut – Du musst nichts tun! Wir passen eigenständig Deine Einstellungen in der Mitgliederverwaltung NDV 2.0 an. Wenn dort Deine private E-Mail-Adresse hinterlegt ist, erhälts Du als zusätzlichen Service der Bundesgeschäftsstelle eine E-Mail, wenn die neue Ausgabe des Magazins zur Verfügung steht.

Ich danke für eure Aufmerksamkeit und Mitwirkung. Für Fragen, Hinweise und Anregungen stehen die Bundesgeschäftsstelle unter service@ipa-deutschland.de als auch ich (michael.schulz@ipa-deutschland.de) gern zur Verfügung.

Euer

Michael Schulz

Generalsekretär