IPA Deutschland

International
Police Association

IPA Deutschland

IPA Hamburg: Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet am
Mittwoch, den 07.05.2025 um 18.00 Uhr
im
Sitzungssaal des Wirtschaftsgebäudes der Landesbereitschaftspolizei,
Bruno-Georges-Platz 2, 22297 Hamburg, statt
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Teilnehmer durch den Leiter der Landesgruppe
und Gedenken der Verstorbenen
2. Ehrungen
3. Wahl des Versammlungsleiters
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Wahl des Wahlvorstandes (Wahlleiter und zwei Wahlhelfer)
6. Tätigkeitsbericht
6.1 Leiter der Landesgruppe
6.2 Sekretär der Landesgruppe (Geschäftsführung)
6.3 Sekretärin der Landesgruppe (Reisen + Betreuungen)
6.4 Schatzmeister der Landesgruppe
6.5 Beisitzer
7 Bericht der Rechnungsprüfer
8 Aussprache zu den Berichten und Entlastung des Landesgruppenvorstands
9 Wahl des Landesgruppenvorstandes
9.1 Leiter der Landesgruppe
9.2 Sekretär der Landesgruppe (Geschäftsführung)
9.3 Sekretär der Landesgruppe (Reisen + Betreuungen)
9.4 Schatzmeister der Landesgruppe
9.5 Beisitzer Warenshop
9.6 Beisitzer IG Motorrad
9.7 Beisitzer Redaktion
9.8 Beisitzer Reisen
9.9 Beisitzer Sport
9.10 Beisitzer Ideenwerkstatt
9.11 Beisitzer Social Media
9.12 Beisitzer Junge Mitglieder
10. Wahl von zwei Rechnungsprüfern und deren Vertreter
11. Wahl einer Schiedsperson und einer Vertretung
12. Wahl von zwei Delegierten und sechs Ersatzdelegierten für
den Nationalen Kongress 2027
13. Anträge (Anträge sind spätestens vier Wochen vor dem für die
Mitgliederversammlung bestimmten Termin dem Geschäfts-
führenden Landesgruppenvorstand schriftlich mitzuteilen).
a) Antrag auf Änderung der Satzung der IPA Landesgruppe
Hamburg e.V. entsprechend der unterstehenden Synopse
14. Schlusswort des neugewählten Landesgruppenleiters
Kai Wobith (Landesgruppenleiter) Hamburg, den 17.02.2025
Satzung 2018Satzungsentwurf 2025 Änderung
Artikel 1 – Name, Rechtsform, Sitz und Betreuungsbereich
1. Der Verein heißt
„International Police Association (IPA),
Landesgruppe Hamburg e.V.“
(IPA-Landesgruppe Hamburg).
Artikel 1 – Name, Rechtsform, Sitz und Betreuungsbereich
1. Der Verein heißt
„International Police Association (IPA),
Landesgruppe Hamburg e.V.“
(IPA Hamburg).
Verkürzung des Rufnamens analog zur IPA Deutschland
Artikel 3 – Zweck, Ziel und Neutralitätsgebot
1. 2. Die IPA-Landesgruppe Hamburg ist der unabhängige Zusammenschluss von Angehörigen des Polizeidienstes, ohne Unterschied von Rang, Geschlecht, Rasse,
Hautfarbe, Sprache oder Religion,
ob aktiv oder im Ruhestand befindlich, in der Absicht, zwischen ihnen Bande der Freundschaft und der internationalen Zusammenarbeit zu schaffen.
Artikel 3 – Zweck, Ziel und Neutralitätsgebot
1. 2. Die IPA-Landesgruppe Hamburg ist der unabhängige Zusammenschluss von Angehörigen des Polizeidienstes, ohne Unterschied von Rang, Ethnie, Religion, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität, ob aktiv oder im Ruhestand befindlich, in der
Absicht, zwischen ihnen Bande der Freundschaft und der internationalen Zusammenarbeit zu schaffen.
Sprachliche Anpassung gemäß der Satzung der IPA Deutschland

Details

Beginn:
07.05.2025
Ende:
07.05.2025