1995 schloss Deutschland ein erstes Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzgebiet mit dem Großherzogtum Luxemburg ab. Bis 2017 sind weitere Abkommen mit europäischen Nachbarländern hinzugekommen, die eine umfängliche Kooperation der Polizei, Grenz- und Zollbehörden regeln. Zurzeit gibt es sechs gemeinsame Zentren und zwei vergleichbare Einrichtungen, in denen Polizeien, Grenz- und Zollämter grenzüberschreitend in Europa zusammenarbeiten. Das Seminar nimmt sich des komplexen Schengener Regelwerks an und vermittelt praxisnah Rechtssicherheit bei eingriffsrechtlichen Befugnissen unter europarechtlichen Rahmenbedingungen.